Gebühren

In Gebühren- und Honorarfragen sind wir im Rahmen der gesetzlichen und standesrechtlichen Möglichkeiten zu Ihren Gunsten maximal flexibel

Im Regelfall erfolgt die Honorierung der hier tätigen Anwälte, dem gesetzlichen Leitbild folgend, anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und damit streit- bzw. gegenstandswertabhängig. Die somit für die Tätigkeit Ihres Anwaltes durch dessen Auftragsbearbeitung gesetzlich entstehenden Gebühren sind festgelegte Tabellenbeträge und in Folge dessen für Sie vollständig transparent. 

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so stellen wir als kostenfreien Service für Sie gerne eine dortige Deckungsanfrage. Sollten Ihre finanziellen Mittel zur Wahrung Ihres guten Rechtes nicht ausreichen, so sind wir Ihnen auch gerne behilflich, einen gerichtlichen Beratungsschein (gilt für eine Erstberatung) oder Prozeßkostenhilfe zu erlangen. 

Es gibt in der Praxis jedoch auch Fälle, in denen eine Abrechnung nach RVG und damit nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert nicht angezeigt ist. In solchen Fällen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen auf Wunsch unter Abschluß einer Honorarvereinbarung auch zu marktgerechten Stundensätzen oder angemessenen Pauschalvereinbarungen an. 

Ein gleiches gilt auch für eine anwaltliche Dauerbetreuung. Zahlreiche Mandanten haben von dieser Möglichkeit der Auslagerung, z.B. des gesamten Inkassowesens oder auch der baubegleitenden juristischen Tätigkeiten, Gebrauch gemacht. Auch hier bieten wir Ihnen auf Wunsch die Möglichkeit, eine pauschale Honorarvereinbarung auf Zeit mit uns abzuschließen. 

In jedem Falle gilt:
Das Sprechen über Ihr gutes Geld ist bei uns kein Tabu. Wir selbst arbeiten hart für den Erfolg und wissen, daß Sie es als bereits bestehender oder zukünftiger Mandant ebenfalls tun.

Sprechen Sie uns gerne jederzeit auf dieses Thema an, bevorzugt auch bereits bei der telefonischen oder persönlichen Anbahnung des Mandatsverhältnisses.